ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
(Stand: Februar 2023)
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen von Silvia Böhme – Sächsische Kunst , auch
für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Im
Folgenden wird Silvia Böhme – Sächsische Kunst als „Veranstalter“ bezeichnet.
(2) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet
wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten
gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen)
bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher
zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes
ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail).
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot).
Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung
des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung des Veranstalters zustande
oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass der
Veranstalter das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben,
so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss beim
Veranstalter eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.
Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung
als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer
1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen
mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die
Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Der Veranstalter speichert den Vertragstext und stellt ihn auf Anfrage der Anmeldenden
zur Verfügung.
(9) Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte
und Pflichten nur zwischen dem Veranstalter als Veranstalterin und der Anmeldenden
(Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht
zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen.
Diese ist dem Veranstalter namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der
Teilnehmerin muss dem Veranstalter angezeigt werden und bedarf der Zustimmung des
Veranstalters. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden
Regelungen sinngemäß.
(3) Der Veranstalter darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen
Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerbestätigung
auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Bestätigung
mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten des Veranstalters auszuweisen.
Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die
Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein
Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Entgelt und Veranstaltungstermin
(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer
ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung
des Veranstalters (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Bedingt die Veranstaltung eine bestimmte Anzahl Vertragspartnerinnen werden diese
über das Stattfinden der Veranstaltung min. 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn informiert.
(2) Das Entgelt soll in der Regel mit der Anmeldung und bestätigten Durführung der
Veranstaltung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht in der Regel nicht. Das
Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte
Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen
einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein
Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte
Dozentin.
(2) Der Veranstalter kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin
zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern, insbesondere dann wenn
die Witterungsbedingungen die Ausführung der Veranstaltung beeinträchtigen (Outdoor-
Veranstaltungen)
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden
Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt
werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht
nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen
grundsätzlich nicht statt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
(1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der Ankündigung der
Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 4
Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag
zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der
Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn
eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B.
Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit, Witterungsbedingungen), ganz oder teilweise nicht
stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten
Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn
die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre,
insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
(3) Der Veranstalter wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach
Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen,
innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete
Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht bis zum Angegebenen Zahlungsziel lt.
Rechnung entrichtet, kann der Veranstalter unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist
zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet
in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des
Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch
€ 20,--. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten
niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Der Veranstalter kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung
und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informationsbzw.
Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch
querulatorisches Verhalten,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder
Beschäftigten des Veranstalter,
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht,
Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder
für Agitationen aller Art,
beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
Statt einer Kündigung kann der Veranstalter die Vertragspartnerin auch von einer
Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch des Veranstalter wird durch eine solche Kündigung oder durch
einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der
Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin
den Veranstalter auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer zu setzenden
angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu
beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf
der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an
der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem
Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten
Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten
Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte
Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt
unberührt.
(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht
Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten
zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen den Veranstalter sind
ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn der Veranstalter
schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt
und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei
einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche des Veranstalters aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es
sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Diese Regelung
gilt nicht für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsansprüche.
(2) Ansprüche gegen den Veranstalter sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen
Zwecken. Dem Veranstalter ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die
Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen (siehe Pkt.10).
10. Datenschutz
(1) Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur verarbeitet, soweit dies zur
Bereitstellung der Leistungen erforderlich ist. Solange der Vertragspartner nicht
widerspricht, werden die Daten aus seinem Auftrag für eine optimale Kundenorientierung
verarbeitet und genutzt. Diese Einwilligung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen,
widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: saechsischekunst@gmx.de
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der
Speicherung entfällt.
11. Widerrufsrecht
Ist die Teilnehmerin Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB, steht ihr ein Widerrufsrecht
nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an Silvia Böhme – Sächsische Kunst, Clara-
Zetkin-Str. 21, 01796 Pirna; saechsischekunst@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertragsunterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.